Die Psychotherapeutische Sprechstunde
Eine Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein unkomplizierten Zugang zu einer ersten Beratung und diagnostischen Abklärung. Es soll entschieden werden, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und welche Form der Behandlung empfehlenswert wäre. Das kann eine Empfehlung für eine bestimmte Form der Psychotherapie bedeuten, aber auch eine Empfehlung für einen stationären oder tagesklinischen Aufenthalt, für eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe.
ACHTUNG! Eine Sprechstunde ist nicht als Kennenlerntermin gedacht und nicht gleichbedeutend mit einem freien Therapieplatz!
Die Sprechstunde ist eine einmalige Konsultation, falls nötig erweiterbar auf maximal 3 Termine à 50 Minuten (bzw. 6 x 25 min) pro Person.
Die Inanspruchnahme einer Psychotherapeutischen Sprechstunde ist für jeden Therapiewilligen als Vorabklärung verpflichtend und wird mit einem Formular bestätigt. Dies gilt z.B. auch bei Personen, die ein Kostenerstattungsverfahren anstreben. Wer direkt aus einer stationären oder teilstationären Therapie in die ambulante Behandlung kommt, benötigt keinen Sprechstundentermin.