Die ersten maximal vier Termine sind Probestunden (probatorische Sitzungen), die ohne weitere Formalitäten oder Kosten für Sie über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden können. Sie dienen dazu, sich kennenzulernen und erste Informationen über Ihre Probleme und Ihre Symptomatik zu bekommen. Dies geschieht in gemeinsamen Gesprächen und mit Hilfe von Fragebögen. Körperliche Faktoren als mögliche Ursache Ihrer Schwierigkeiten müssen ausgeschlossen werden - dafür ist ein (erneuter) Arztbesuch notwenig. Wenn eine medikamentöse Mitbehandlung zur Debatte steht, muss dies ebenfalls mit einem Arzt besprochen werden.
Am Ende der Probestunden sollen folgende Fragen beantwortet werden können:
1. Kann eine krankheitswertige psychische Störung diagnostiziert werden, für die Psychotherapie die angemessene Behandlungsform ist?
2. Ist Verhaltenstherapie die beste Wahl oder sollten Sie lieber mit einem tiefenpsychologischen, systemisch oder analytisch arbeitenden Kollegen arbeiten? Diese Verfahren haben eine andere Herangehensweise und andere Schwerpunkte in der Behandlung.
3. Sind Sie und ich ein gutes Patienten-Therapeuten-Team? Stimmt die Chemie zwischen uns, fühlen Sie sich verstanden und gut aufgehoben? Habe auch ich ein gutes Gefühl?
4. Können wir uns auf gemeinsame Therapieziele einigen?
Können alle diese Fragen bejaht werden, wird die Übernahme der Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Das anfängliche Stundenkontingent beträgt bei einer Verhaltenstherapie 2x12 Sitzungen ("Kurzzeittherapie 1+2"). Dies entspricht bei üblicherweise wöchentlichen Terminen von jeweils 50 Minuten Dauer einer Zeitspanne von etwa einem Dreivierteljahr. Falls dies nicht ausreicht, sind Verlängerungen um weitere Stundenblöcke und die Umwandlung in eine Langzeittherapie möglich. Die maximale von den gesetzlichen Kassen übernommene Anzahl verhaltenstherapeutischer Sitzungen beträgt normalerweise 80 Termine.