Barbara Wenzel
Psychotherapeutische Praxis

Die Sprechstunde

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen seit 1. April 2017 gibt es ein neues Angebot in den psychotherapeutischen Praxen: Die Sprechstunde. Diese soll einen schnellen Zugang zu einer Erstberatung beim Psychotherapeuten ermöglichen.

Die Sprechstunde dient einer ersten Beratung und diagnostischen Abklärung. In der Sprechstunde soll entschieden werden, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und welche Form der Behandlung empfehlenswert wäre. Das kann eine Empfehlung für eine bestimmte Form der Psychotherapie bedeuten, aber auch eine Empfehlung für einen stationären oder tagesklinischen Aufenthalt, für eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe.

ACHTUNG! Eine Sprechstunde ist nicht als Kennenlerntermin gedacht und nicht gleichbedeutend mit einem freien Therapieplatz!

Die Sprechstunde ist eine einmalige Konsultation, falls nötig erweiterbar auf maximal 3 Termine à 50 Minuten (bzw. 6 x 25 min) pro Person.


Ab April 2018 wird die Psychotherapeutische Sprechstunde für jeden Therapiewilligen als Vorabklärung verpflichtend und wird mit einem Formular bestätigt. Ausnahmen sind Patienten, die direkt aus einer stationären oder teilstationären Therapie in die ambulante Behandlung kommen.