Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei privat Versicherten gibt es je nach individuellem Versicherungsvertrag sehr unterschiedliche Konditionen. Bitte erkundigen Sie sich am besten bereits vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Kasse, wie viele Stunden übernommen werden, ob ein Antragsverfahren verlangt wird und welcher Kostensatz erstattet wird (ich berechne Ihnen den 2,3 - 3,5fachen Satz gemäß GOÄ/GOP). Sollte Ihre Kasse Ihnen weniger als den von mir in Rechnung gestellten Preis für meine Leistungen erstatten, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Dies kann vor allem bei den sogenannten „Basistarifen“ vorkommen. Einige wenige private Kassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur dann, wenn Sie von ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Wenn Sie über die Beihilfe mit privater Zusatzversicherung versichert sind, kann es sein, dass die zuständigen Stellen unterschiedliche Anforderungen an die Beantragung einer Psychotherapie stellen und unterschiedliche Stundenkontingente übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich am besten vor Beginn einer Psychotherapie über die genauen Bedingungen. Auch hier kann es vorkommen, dass die Kosten für eine Psychotherapie nicht vollständig übernommen werden. In diesem Fall müssen Sie die verbleibende Differenz selbst zahlen.