Psychotherapie und Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle können manchmal zu posttraumatischen Störungen führen, die Therapie wird dann über die Berufsgenossenschaft abgerechnet. Zu Beginn der Therapie muss geklärt werden, ob Ihre Berufsgenossenschaft mich als Therapeutin anerkennt, oder ob es einen Kreis "eigener" Therapeuten gibt. Die Berufsgenossenschaften fordern für die Bewilligung therapeutischer Leistungen regelmäßige therapeutische Berichte und bewilligen dann meist 5-10 Therapiestunden, weitere Verlängerungen sind oft möglich. Bei einer entsprechenden Anerkennung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.