Mit den neuen gesetzlichen Regelungen gibt es seit dem 01. April 2017 ein neues Angebot in den psychotherapeutischen Praxen: die Akutbehandlung.
Sie ist als schnelles und kurzfristiges Eingreifen bei akuten Krisen gedacht und umfasst maximal 12 Termine à 50 Minuten. Sie dient der schnellen Stabilisierung und soll verhindern, dass Maßnahmen wie eine längere Krankschreibung oder stationäre Einweisung durch ein Verschleppen der akuten Probleme notwendig werden.
Eine Akuttherapie kann eine weiterführende Psychotherapie vorbereiten und unter Umständen in eine solche umgewandelt werden. Eine Garantie für einen freien längerfristigen Therapieplatz ist mit einer Akutbehandlung jedoch nicht verbunden.